Mitglied werden

Alle in der Antirassismus- und Migrationsarbeit bundesweit bzw. überregional tätigen Nichtregierungsorganisationen (in personellen Entscheidungen unabhängig von staatlichen Stellen) können auf freiwilliger Basis im ‚Netz gegen Rassismus - für gleiche Rechte’ mit¬arbeiten. Dies gilt sowohl für Antirassismus- und Migrantenorganisationen, als auch für Verbände und nichtstaatliche Institute.

Voraussetzung ist die Unterstützung der gemeinsamen Ziele und der Wunsch sich gemeinsam gegen Rassismus und für gleiche Rechte aller in der Bundesrepublik und Europa lebenden Menschen einzu¬setzen. Nationalistische, antisemitische und rassistische Gruppierungen werden nicht aufgenommen.

Das ‚Netz gegen Rassismus - für gleiche Rechte’ ist offen für neue Mitglieder. Diese sollten die folgenden Prinzipien erfüllen und berücksichtigen:

Eigenständigkeit des Profils der Organisationen erhalten
Die Organisationen und Gruppen haben aufgrund ihrer Satzungen oder Richtlinien eigene Aufgabenstellungen. Eine konstruktive Zusammenarbeit kann nur gewährleistet werden, wenn das Profil und die Eigenständigkeit der Organisationen erhalten und gewahrt bleiben.

Geleistete Arbeit respektieren
Alle Organisationen und Gruppen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beseitigung von Diskriminierung und Rassismus sowie für die Gleichbehandlung von Minder¬heiten. Sie leisten diesen Beitrag entsprechend ihrer Möglichkeiten und Vorstellun¬gen. Auseinandersetzungen über die Qualität der Arbeit oder gar den richtigen Weg sind unangemessen und schädlich für eine Zusammenarbeit. Daher wird erwartet dass die geleistete Arbeit gegen¬seitig respektiert wird.

Politische Unterschiede akzeptieren

Unterschiedliche politische Positionen sind bereits innerhalb der individuellen Organisationen und Gruppen vorhanden. Jede Organisation oder Gruppe entscheidet selbständig über die politischen Positionen und Ausrichtungen. Die unterschiedlichen politischen Positionen müssen gegenseitige Akzeptanz finden, bevor sie im Namen des Netzes veröffentlicht werden.

Kein Hineinregieren in die Strukturen der einzelnen Organisationen

Die Organisationen entscheiden selbständig über ihre Außenvertretungen und die Personen, die sie vertreten. Sie entscheiden selbst über mögliche finanzielle und organisatorische Unterstützung. Daher kann ein Zusammenschluss der NGO’s weder bestimmen wer die Organisation vertritt noch sie auffordern, Aktivitäten zu entfal¬ten oder finanzielle Beiträge zu leisten.