Thema: Nichtdiskriminierung

Nichtdiskriminierung

Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Benachteiligung sowie die Unterstützung der Betroffenen stehen im Mittelpunkt der Aufgaben vieler Organisationen des Netzes gegen Rassismus. Klar ist daher: Das Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte setzt sich seit seiner Gründung für die Beseitigung aller Formen von individueller und struktureller Diskriminierung ein.

Schon im März 2000 nahm das Netz int. link Position zu den von der Europäischen Union geplanten Richtlinien zur Gleichbehandlung. In den letzten Jahren stand die gesetzliche Umsetzung der Richtlinien in Deutschland und in anderen europäischen Ländern immer wieder auf der Agenda des Netzes. Mit Hilfe von Stellungnahmen zu den die verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung brachte das Netz seine Auffassungen in die Beratungen ein.

Seit dem 18. August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)..Ob das Gesetz mit all den Ausnahmeregelungen auch den Bestimmungen der EU-Richtlinien entspricht wird sich noch zeigen, denn nach eingehender Prüfung hat die EU-Kommission ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Da die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Forderung des Netzes nach einer Sensibilisierungskampagne für Gleichbehandlung nicht aufgriff, veröffentlichte die Arbeitsgruppe bereits im August 2001 einen ersten INFO-BRIEF , in dem über die Umsetzung der Richtlinien in verschiedenen Ländern, Initiativen in Deutschland und Aktivitäten berichtet wird. Inzwischen sind elf INFO-BRIEFE mit unterschiedlichen Schwerpunkten erschienen.