Thema: Nichtdiskriminierung

Die Auseinandersetzung mit Diskriminierung und Benachteiligung sowie die Unterstützung der Betroffenen stehen im Mittelpunkt der Aufgaben vieler Organisationen des Netzes gegen Rassismus. Klar ist daher: Das Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte setzt sich seit seiner Gründung für die Beseitigung aller Formen von individueller, institutioneller und struktureller Diskriminierung ein.

Schon im März 2000 nahm das Netz zu den von der Europäischen Union geplanten Richtlinien zur Gleichbehandlung Stellung. Dann stand die gesetzliche Umsetzung der Richtlinien in Deutschland und in anderen europäischen Ländern immer wieder auf der Agenda des Netzes. Mit Hilfe von Stellungnahmen zu den verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung, brachte das Netz seine Auffassungen in die Beratungen ein.

Seit dem 18. August 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ob das Gesetz mit seinen Engführungen den Bestimmungen der EU-Richtlinien entspricht, wird seine Nutzung zeigen müssen. Nach 10 Jahren Erfahrungen mit dem AGG zeichnen sich der Bedarf nach einer Novellierung ab. Dies ist Thema für das Netz.