Struktur
Vernetzung als SchwerpunktinteresseDas Netz bringt viele unterschiedliche Organisationen, verschieden in der Größe, Struktur und politischer Ausrichtung zusammen. Wie können sie zusammen arbeiten ohne dass Organisationen mit größeren Ressourcen dominieren? Wie können sie gemeinsam Einfluss auf Politik und Gesellschaft nehmen und dennoch ihre Eigenständigkeit bewahren?
Die Erfahrungen mit erfolgreichen und gescheiterten Versuchen der Zusammenarbeit der Antirassismusorganisationen zeigten den Weg und die Bedingungen für die Kooperation: Das Profil der individuellen Organisationen muss erhalten bleiben! Die geleistete Arbeit wird respektiert! Es gibt kein Hineinregieren in die Entscheidungen und Strukturen der einzelnen Organisationen!
Diese Grundsätze waren es, die die Gründung des Netzes gegen Rassismus, für gleiche Rechte ermöglicht haben und sie prägen die Zusammenarbeit im Netz seit nunmehr 10 Jahren. Im Kern geht es um eine offene Struktur, die mit einigen wenigen Regelungen auskommt, damit ein demokratisches Procedere gewährleistet ist.
Einige Eckpunkte:
• Mitgliedschaft. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im „Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte“ ist eine Anerkennung der Ziele des Netzes und eine auf Dauer angelegte überregionale Organisationsform. Je nach Einschätzung der eigenen Arbeitsfähigkeit besteht die Möglichkeit, sich als aktive Organisation eintragen zu lassen oder alternativ hierzu einen so genannten Informationsstatus einzunehmen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Über die Neuaufnahme einer Organisation entscheiden die Mitglieder des Netzes im Plenum.
• Plenum. Das Plenum trifft alle politischen, organisatorischen und finanziellen Entscheidungen. Jede Organisation, ob groß oder klein, hat eine Stimme. Das Plenum trifft sich drei Mal im Jahr. Die Vorbereitung der Sitzungen wird von der Koordinierungsstelle in Absprache mit den aktiven Organisationen geleistet.
• Politische Stellungnahmen werden im Plenum beschlossen. Das Veto einer Organisation verhindert einen Mehrheitsentscheid. Diese Regelung stellt sicher, dass tatsächlich nur solche Stellungnahmen beschlossen werden, die jede beteiligte Organisation nach außen vertreten oder zumindest mittragen kann. Daher gilt: Kompromisse müssen gefunden werden.
Zu den Aufgaben des Plenums gehören weiter die Wahl von zwei VertreterInnen im Vorstand des Europäischen Netzes gegen Rassismus (Europäische Netz gegen Rassismus (ENAR)) und für andere Vernetzungen auf nationaler Ebene. Das Netz schlägt auch die Mitglieder der geschäftsführenden Arbeitsgruppe des Forum gegen Rassismus vor.
Diese Konstruktion ist ein Garant dafür, Interessenskonflikte zu vermeiden, die die gemeinsame Arbeit behindern könnten. Es spiegelt die Philosophie der Kooperation: Das Netz gegen Rassismus - für gleiche Rechte wieder. Denn es ist ein Netz und kein Dachverband.
Die Organisation der laufenden Arbeit übernimmt eine Koordinierungsstelle. Das umfasst zum Beispiel die Vorbereitung und Durchführung der Treffen, die Organisation des Kommunikationsflusses und die Bearbeitung von Anfragen an das Netz.